Bestandschutz
Wird ein Gebäude im Grundriss verändert, oder es wird anderweitig genutzt als genehmigt, verliert das Gebäude oder das Geschoss den Bestandschutz. Schon geringe Änderungen sind genehmigungspflichtig.
Vor jeder Planungsänderung sollten wir miteinander sprechen, damit die "neuen Auflagen der Behörden" im wirtschaftlichen Rahmen bleiben und keine überzogenen Forderungen nach sich ziehen.
Hat ein Gebäude bei seiner Errichtung den Brandschutzrichtlinien entsprochen und hat sich das Gebäude sowie die Nutzung seitdem nicht geändert, dann darf es ohne Veränderung weiter genutzt werden. Ausnahme ist, wenn eine "konkrete Gefahr" besteht. In diesem Fall gilt kein Bestandsschutz mehr und damit sind Abweichungen von Vorschriften unzulässig. Die Beurteilung, wann eine "konkrete Gefahr" vorliegt, ist nicht einfach. Es ist die Pflicht des Brandschutzplaners, unter Berücksichtigung der Schutzziele zu begründen, warum eine Abweichung von den Vorschriften "keine konkrete Gefahr" darstellt. Es müssen sowohl Bauwerk und Nutzung, als auch die Zahl der betroffenen Personen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens in die Berechnung einbezogen werden. Anschließend muss die Bauaufsicht dieser Argumentation zustimmen und eine Genehmigung erteilen, oder "begründet" ablehnen. Wir überprüfen die Ablehnung auf Richtigkeit und helfen bei der Umsetzung oder Abwehr gegen überzogene Forderungen der Behörde.
Bestandsschutz ist ein (aus dem Grundgesetz Artikel 14 abgeleitetes) Rechtsinstitut. Der Bestandsschutz verleiht einem rechtsmäßig begründeten
Bestand und seiner Nutzung grundsätzlich Durchsetzungskraft gegenüber neuen ggf. entgegenstehenden Gesetzen und Anforderungen.
Zunächst ist der Begriff des Bestandsschutzes, d.h. seine Auswirkungen zu klären. Will sich jemand auf Bestandsschutz berufen, so ist im Einzelfall
zu prüfen, ob ein Bestandsschutz entstanden ist, ob möglicherweise Ausnahmen vorliegen oder ob ein etwaig entstandener Bestandsschutz wieder erloschen ist. Soweit ein etwaiger Bestandsschutz
erlischt, stellt sich weiter die Frage, welchen Anforderungen das Bauwerk nunmehr ausgesetzt ist.