die neue novellierte BauO NRW § 68 bautechnischer Nachweis
Brandschutz
gültig ab dem 1. September 2026
bautechnischer Nachweis für den Brandschutz Gebäudeklasse 4 + 5.
Wir bieten Ihnen eine optimale Lösung an :
zuerst planen wir für Sie oder Ihren Architekten/Architektin den Brandschutz auf der Basis der Bauantragspläne. Dann erstellen wir den
Brandschutznachweis, der dann geprüft werden muss.
neu :
§ 68 Absatz 2 bis 7 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 6 ersetzt :
vor Erteilung der Baugenehmigung sind bei der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den
Brandschutz entspricht, einzureichen. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5, die keine Sonderbauten sind, sowie bei Mittelgaragen ist die Bescheinigung nach Satz 1 durch eine
Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen auszustellen.
Unser Aufgabe und Leistung : wir erstellen zur Prüfung einen ausführlichen Brandschutznachweis der auch
die Umsetzung im Neu- oder Umbau erleichtert.