Brandschutznachweis NRW      Gebäudeklasse  4 + 5

die neue novellierte BauO NRW         § 68  bautechnischer Nachweis Brandschutz

gültig ab dem 1. September 2026

 

 

bautechnischer Nachweis für den Brandschutz Gebäudeklasse 4 + 5.

 

Wir bieten Ihnen eine optimale Lösung an :

zuerst planen wir für Sie oder Ihren Architekten/Architektin den Brandschutz auf der Basis der Bauantragspläne. Dann erstellen wir den Brandschutznachweis, der dann geprüft werden muss.

 

neu :

§ 68 Absatz  2 bis 7 wird durch die folgenden Absätze  2 bis 6 ersetzt :

vor Erteilung der Baugenehmigung sind bei der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, einzureichen.  Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5, die keine Sonderbauten sind, sowie bei Mittelgaragen ist die Bescheinigung nach Satz 1 durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen auszustellen. 

 

Unser Aufgabe und Leistung :  wir erstellen zur Prüfung einen ausführlichen Brandschutznachweis der auch die Umsetzung im Neu- oder Umbau erleichtert.

 

 

   Unsere Tel. Nr.    0221 340 98 300

                                  0173 62 33 122

                                  info @ing-schmitz.com

 

 

     Quellenangaben : Feuer-Trutz