die neue novellierte BauO NRW § 68 bautechnischer Nachweis Brandschutz
gültig ab dem 1. September 2026
bautechnischer Nachweis für den Brandschutz Gebäudeklasse 4 + 5.
Wir bieten Ihnen eine optimale Lösung an :
zuerst planen wir für Sie, oder Ihren Architekten/Architektin den Brandschutz auf der Basis der Bauantragspläne. Dann erstellen wir den Brandschutznachweis, der dann von einem Prüfingenieur:in geprüft werden muss. (Prinzip wie bei der Statik : Statiker rechnet, Prüfing. überprüft)
neu :
§ 68 Absatz 2 bis 7 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 6 ersetzt :
vor Erteilung der Baugenehmigung sind bei der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, einzureichen. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5, die keine Sonderbauten sind, sowie bei Mittelgaragen ist die Bescheinigung nach Satz 1 durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen auszustellen.
Unser Aufgabe und Leistung : wir erstellen zur Prüfung einen ausführlichen Brand-schutznachweis der auch die Umsetzung im Neu- oder Umbau erleichtert.
Unsere Tel. Nr. 0221 340 98 300
0173 62 33 122
info @ing-schmitz.com
Quellenangaben : Feuer-Trutz
