Wir erstellen für Sie daß vom Bauamt geforderte Brandschutzkonzept
BauO NRW § 50 Abs 2 große Sonderbauten.
BauO NRW § 70 Abs. 2 mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Anfragen unter Tel.Nr. 0221 - 340 98 300 oder e-mail info@ing.schmitz.com
Für jeden großen Sonderbau nach der BauO NRW § 50 müssen Sie Ihrem Bauamt ein Brandschutzkonzept vorlegen.
Nach der BauO NRW § 54 Absatz 3 dürfen 3 Berufsgruppen ein Brandschutzkonzept erstellen 1. der staatlich anerkannte Sachverständige
2. der öffentlich bestellte Sachverständige
3. Fachplaner nach Sachkunde und Erfahrung
siehe Info-Leiste oben / Referenzen
Mit der Bauvorlagen für große Sonderbauten ist nach der BauO NRW § 70 Abs. 2 ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und führen bei Bedarf Gespräche mit Ihrem Bauamt oder der Brandschutzdienststelle.
Sie planen :
Wir helfen Ihnen mit einem gezielten Brandschutzkonzept die wirtschaftlichste Variante zu verwirklichen.
Mit dem Bauantrag ist für den Sonderbau - Tiefgarage, ein Brandschutzkonzept nach BauO NRW § 70 Abs. 2 vom Fachplaner-Brandschutz einzureichen. Der Bauantrag kann ohne vorliegendes Konzept zurück gesendet werden. Wenn Ihre Planung komplett fertig gestellt ist, sollten wir zeitnah ein Brandschutzkonzept für den Architekten oder Bauherrn vorlegen. Verkürzen Sie die Bearbeitungszeit für den Bauantrag ! Wir sind Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, beraten und erarbeiten wirtschaftliche Brandschutzkonzepte.
Dürfen Autoreifen in der Tiefgarage gelagert werden ? nein !
Dürfen Fahrräder in der Tiefgarage abgestellt werden ? ja !
Dürfen PKW Reinigungsmittel in der Tiefgarage gelagert werden ? ja !
Müssen Wandhydranten eingebaut werden ? ja + nein
Dürfen Elektroautos in der Tiefgarage aufgeladen werden ja !
Sonderbauverordnung für Kleingargen bis 100 m2,
Mittelgaragen bis 1.000 m2, .... und Großgaragen.
Für jeden Bauantrag ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Auch bei Eigentumswohnungen mit einer Tiefgarage.
Wir beraten Sie bei der Planung und erarbeiten wirtschaftliche Konzepte.
Fragen Sie uns, wir erstellen für Architekten und Bauherrn Brandschutzkonzepte.
BauO NRW § 68 Abs. 11 Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten.
In Hotelgebäude finden wir immer wieder die gleichen Mängel. Flurtüren werden mit Holzkeile festgestellt,
in den Rettungswegen stehen Möbel und Einrichtungen, die Sicherheitszeichen für die Notausgangstüren sind veraltet. An- und Umbauten werden ohne Baugenehmigung durchgeführt ! Ein fataler Fehler für die Gebäudeversicherung. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Warten Sie nicht auf die nächste Brandschau durch die Feuerwehr mit weiteren Auflagen für den Brandschutz.
Bei Verkaufsflächen mit mehr als 700 m2 ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Wir beraten und planen mit dem Architekten den erforderlichen, wirtschaftlichen Brandschutz, beim Neubau oder einer Nutzungsänderung.
apropos Nutzungsänderung : nach der BauO NRW § 60 (1) ist für jede Nutzungsänderung ein Bauantrag erforderlich. In den meisten mir bekannten Fällen wird erst eine Nutzungsänderung beantragt, wenn das Bauaufsichtsamt dem Betreiber "auf den Füßen steht" und eine Stilllegung der gewerblichen Nutzung ankündigt !
Besonders nachlässig werden in der Regel die seitlichen Fluchtwege behandelt. Alles was nicht im Laden gebraucht wird, kommt in den Fluchtweg. Aber auch die Passagen sind vollgestellt mit Warenständer. Feuerlöscher sind nicht zugänglich oder fehlen, sind veraltet, nicht geprüft. Rauchschutztüren werden mit Holzkeile offen gehalten, damit die Warenanlieferung nicht behindert wird.
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn
a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt
einen Sonderbau.
Wer darf ein Brandschutzkonzept aufstellen ?
Das Brandschutzkonzept muss nicht nur von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz aufgestellt werden.
Nach der BauO NRW § 54 Abs. 3 sind auch andere, erfahrene und sachkundige Personen berechtigt.
Wir haben diese Sachkunde und Erfahrung und schreiben seit 1981 Brandschutz-konzepte, unter anderem auch für Städte und Gemeinden.
Die neue Bauordnung NRW, gültig ab dem 1. Januar 2019, hat im Bauantragsformular auf Seite 2 nicht mehr den Hinweis für den Brandschutz. Jetzt muss der Planer den Brandschutznachweis selbst erbringen, oder bei Abweichungen durch einen Fachplaner für den Brandschutz erstellen lassen.
Wir sind Ihr Partner für den Brandschutznachweis.
Der Brandschutz wird nach der Industriebaurichtlinie erarbeitet, geplant und hat viele Variations-möglichkeiten.
Wir entwickeln ein wirtschaftlich- funktionierendes Brandschutzkonzept für den planenden Architekten und / oder für den Bauherrn. Ob eine kleine Halle mit 1.600 m2 Grundfläche, oder Großobjekte. Wir beraten und planen für Sie den erforderlichen Brandschutz bei einer Neubauplanung, einem Um- oder Anbau, oder bei einer Nutzungsänderung. Niemals sollten Sie etwas ändern, ohne ein Brandschutzkonzept. Sie verlieren den Gebäudeversicherungsschutz.
BauO NRW § 68 Abs. 11 Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen
In Gaststätten, Restaurants, Veranstaltungen, Feiern ....etc. werden zu oft die Tische zu dicht aufgestellt. Ein Fluchtweg ist kaum noch vorhanden. Selbst der Kellner muss sich durch die Tischreihen quetschen. Das kann im Brandfall zur Katastrophe führen. Damit die Gäste nicht ohne Bezahlung die Gaststätte verlassen, werden die Notausgänge abgeschlossen !! ja wirklich !!
Ich hatte einmal ein Gutachten zu schreiben, wo der Ausgang und Flur aus der Gaststätte unzureichend beleuchtet war. Der Gast stürzte zu Tode !!!! Der Betreiber kam vor´s Gericht !
Für Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m2 Geschossfläche muss ein Brandschutz-konzept mit dem Bauantrag eingereicht werden. Wichtig sind ausreichend, nicht möblierte Rettungsflure und Treppenhäuser.
Das Brandschutzkonzept für Schulen ist eine Besonderheit und wird nach den Schulbaurichtlinien erstellt.
Wir haben Praxis auf diesem Spezialgebiet, siehe Referenzenliste.
Für Räume mit mehr als 200 Personen muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Wichtig sind die Rettungswege, die Innenausstattung, die Möblierung, die Selbstrettung und die Feuerlöscheinrichtungen. Die meisten Fehler werden bei der Bestuhlung für Sonderveranstaltungen gemacht. Hier ist besondere Aufmerksamkeit wichtig.
Gebäudeplanungen sind eine Herausforderung an den Architekten. Moderne Planung und die Gestaltung der Gebäude führt oft zu Abweichungen der Bauordnung NRW.
Da ist die kollegiale Unterstützung durch erfahrene Fachplaner im vorbeugenden Brandschutz erforderlich.
Aber auch in Bestandsgebäude, bzw. bei Umplanungen und Änderungen der Gebäude ist der Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbetrachtung.
Nutzungsänderungen bedürfen bei Sonderbauten ein Brandschutzkonzept.
Denken Sie auch an den Fachbauleiter Brandschutz nach VV BauO NRW 54.217 !
Unser Ingenieurbüro kann im Bereich als Fachplaner behilflich sein. Wir unterstützen Architekten durch Brandschutzkonzepte und Brandschutzplanungen im Baugenehmigungsverfahren.
Siehe hier unter der Rubrik : Sachverständiger.
Ein interessanter Bereich ist die Sonderbauverordnung SBauVO vom 17.11.2009.
Wir prüfen, beraten, kontrollieren. Bei Bestandsgebäude überprüfen wir Brandschutzmängel, Brandschutz-verbesserungen, führen Brandschutzberatungen durch und geben Brandschutzinfos.
Wir sind für Sie oder Ihren Bauherrn Fachbauleiter für den Brandschutz, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzkontrolleur.
Wir erarbeiten Brandschutzdetails und geben Produkthinweise die wirtschaftlich sind und den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechen.