Wir erstellen für Sie    daß vom Bauamt geforderte Brandschutzkonzept

BauO NRW     § 50 Abs 2       große Sonderbauten.

BauO NRW     § 70 Abs. 2      mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept einzureichen.

 

Anfragen unter Tel.Nr.  0221 - 340 98 300   oder    e-mail  info@ing.schmitz.com

 

  

Für jeden großen Sonderbau nach der BauO NRW  § 50   müssen Sie Ihrem Bauamt ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis vorlegen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und führen bei Bedarf Gespräche mit Ihrem Bauamt  oder der Brandschutzdienststelle.

Sie planen  :

  • einen Kindergarten, eine Kita, eine Spielgruppe ?
  • Sie bauen eine Tiefgarage oder ein Parkhaus ?
  • müssen eine gewerbliche Nutzungsänderung durchführen ?
  • Sie bauen ein Altenheim oder eine Pflegestätte, ein Krankenhaus ?
  • eine Einzelhandelsfläche mit Außengastronomie ?
  • eine Werkhalle, ein Lager  oder einen Industriebau ?
  • ein Hotel, eine Pension, eine Bar, einen Wellnessbereich ?

Wir helfen Ihnen mit einem gezielten Brandschutzkonzept die wirtschaftlichste Variante zu verwirklichen.

 

 

das Brandschutzkonzept       Tiefgarage und Parkhaus

Mit dem Bauantrag ist für den Sonderbau - Tiefgarage, ein Brandschutzkonzept nach BauO NRW  § 70 Abs. 2  vom Fachplaner-Brandschutz einzureichen. Der Bauantrag kann ohne vorliegendes Konzept zurück gesendet werden. Wenn Ihre Planung komplett fertig gestellt ist, sollten wir zeitnah ein Brandschutzkonzept für den Architekten oder Bauherrn vorlegen. Verkürzen Sie die Bearbeitungszeit für den Bauantrag ! Wir sind Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, beraten und erarbeiten wirtschaftliche Brandschutzkonzepte.

 

Dürfen Autoreifen in der Tiefgarage gelagert werden ?                                 nein !

Dürfen Fahrräder in der Tiefgarage  abgestellt werden ?                                 ja !

Dürfen PKW Reinigungsmittel in der Tiefgarage gelagert werden ?               ja !

Müssen Wandhydranten eingebaut werden ?                                                 ja + nein

Dürfen Elektroautos in der Tiefgarage aufgeladen werden                             ja !

 

Sonderbauverordnung     für Kleingargen bis 100 m2,  

Mittelgaragen bis 1.000 m2,    .... und Großgaragen.

Für jeden Bauantrag ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.  

Auch bei Eigentumswohnungen mit einer Tiefgarage.

Wir beraten Sie bei der Planung und erarbeiten wirtschaftliche Konzepte.

Fragen Sie uns, wir erstellen für Architekten und Bauherrn Brandschutzkonzepte.

 

 

Brandschutzkonzept           für Hotel

BauO NRW  § 68  Abs. 11         Beherbergungsbetriebe       mit mehr als 30 Betten.

In Hotelgebäude finden wir immer wieder die gleichen Mängel. Flurtüren werden mit Holzkeile festgestellt,

in den Rettungswegen stehen Möbel und Einrichtungen, die Sicherheitszeichen für die Notausgangstüren sind veraltet.  An- und Umbauten  werden ohne Baugenehmigung durchgeführt !  Ein fataler Fehler für die Gebäudeversicherung.  Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Warten Sie nicht auf die nächste Brandschau  durch die Feuerwehr  mit weiteren Auflagen für den Brandschutz.  

 

Brandschutzkonzept        für Verkaufsstätten

Bei Verkaufsflächen mit mehr als  700 m2 ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Wir beraten und planen mit dem Architekten den erforderlichen, wirtschaftlichen Brandschutz, beim Neubau oder einer Nutzungsänderung. 

 

apropos Nutzungsänderung  :  nach der BauO NRW § 60 (1) ist für jede  Nutzungsänderung ein Bauantrag erforderlich.  In den meisten mir bekannten Fällen wird erst eine Nutzungsänderung beantragt,  wenn das Bauaufsichtsamt dem Betreiber  "auf den Füßen steht"   und eine Stilllegung der gewerblichen Nutzung ankündigt  !

 

Besonders nachlässig werden in der Regel die seitlichen Fluchtwege behandelt. Alles was nicht im Laden gebraucht wird, kommt in den Fluchtweg. Aber auch die Passagen sind vollgestellt mit Warenständer. Feuerlöscher sind nicht zugänglich oder fehlen, sind veraltet, nicht geprüft.  Rauchschutztüren werden mit Holzkeile offen gehalten, damit die Warenanlieferung nicht behindert wird.

 

 

 

das Brandschutzkonzept

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn

a)  von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll

b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt   

     einen Sonderbau.

 

Wer darf ein Brandschutzkonzept aufstellen ?

Das Brandschutzkonzept muss nicht nur von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz aufgestellt werden.

Nach der BauO NRW § 54  Abs. 3  sind auch andere, erfahrene und sachkundige Personen berechtigt.

Wir haben diese Sachkunde und Erfahrung und schreiben seit 1981 Brandschutz-konzepte, unter anderem auch für Städte und Gemeinden.

 

 

Brandschutznachweis

Die neue Bauordnung NRW, gültig ab dem 1. Januar 2019, hat im Bauantragsformular auf Seite 2 nicht mehr den Hinweis für den Brandschutz. Jetzt muss der Planer den Brandschutznachweis selbst erbringen, oder bei Abweichungen durch einen Fachplaner für den Brandschutz erstellen lassen.

Wir sind Ihr Partner für den Brandschutznachweis.

Brandschutz     im Industriebau

Der Brandschutz  wird nach der Industriebaurichtlinie erarbeitet, geplant  und hat viele Variations-möglichkeiten.

Wir entwickeln ein wirtschaftlich- funktionierendes Brandschutzkonzept für den planenden Architekten und / oder für den Bauherrn.  Ob eine kleine Halle mit  1.600 m2  Grundfläche, oder Großobjekte. Wir beraten und planen für Sie den erforderlichen Brandschutz bei einer Neubauplanung, einem Um- oder Anbau,  oder bei einer Nutzungsänderung. Niemals sollten Sie etwas ändern, ohne ein Brandschutzkonzept. Sie verlieren den Gebäudeversicherungsschutz.

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutz              Gaststätten       Brandschutzkonzept

BauO NRW  § 68  Abs. 11         Gaststätten        mit mehr als  40 Gastplätzen

In Gaststätten,  Restaurants, Veranstaltungen, Feiern   ....etc.   werden zu oft die Tische zu dicht aufgestellt. Ein Fluchtweg ist kaum noch vorhanden. Selbst der Kellner muss sich durch die Tischreihen quetschen.  Das kann im Brandfall zur Katastrophe führen.  Damit die Gäste nicht ohne Bezahlung die Gaststätte verlassen, werden die Notausgänge abgeschlossen !!      ja wirklich !!  

Ich hatte einmal ein Gutachten zu schreiben, wo der Ausgang und Flur aus der Gaststätte unzureichend beleuchtet war. Der Gast stürzte zu Tode !!!!     Der Betreiber kam vor´s   Gericht !

 

 

 

Brandschutzkonzept    für Büro- und Verwaltungsgebäude

Für Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als   3.000 m2   Geschossfläche  muss ein Brandschutz-konzept mit dem Bauantrag eingereicht werden.  Wichtig sind ausreichend, nicht möblierte Rettungsflure und Treppenhäuser.

 

 

 

 

Brandschutzkonzept    für Schulen

Das Brandschutzkonzept für Schulen ist eine Besonderheit und wird nach den Schulbaurichtlinien erstellt.

Wir haben Praxis auf diesem Spezialgebiet,  siehe Referenzenliste. 

 

 

 

Brandschutzkonzept    für Versammlungsstätten

Für Räume mit mehr als 200 Personen muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Wichtig sind die Rettungswege, die Innenausstattung, die Möblierung, die Selbstrettung und die Feuerlöscheinrichtungen. Die meisten Fehler werden bei der Bestuhlung für Sonderveranstaltungen gemacht. Hier ist besondere Aufmerksamkeit wichtig.

 

 

 

 

Brandschutzgutachten

Gebäudeplanungen sind eine Herausforderung an den Architekten. Moderne Planung und die Gestaltung der Gebäude führt oft zu Abweichungen der Bauordnung NRW.

Da ist die kollegiale Unterstützung durch erfahrene Fachplaner im vorbeugenden Brandschutz erforderlich. 

Aber auch in Bestandsgebäude, bzw. bei Umplanungen und Änderungen der Gebäude ist der Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbetrachtung.

Nutzungsänderungen bedürfen bei Sonderbauten ein Brandschutzkonzept.

Denken Sie auch an den Fachbauleiter Brandschutz nach VV BauO NRW  54.217 !

Unser Ingenieurbüro kann im Bereich als Fachplaner behilflich sein. Wir unterstützen Architekten durch Brandschutzkonzepte und Brandschutzplanungen im Baugenehmigungsverfahren.

Siehe hier unter der Rubrik :     Sachverständiger. 

Ein interessanter Bereich ist die Sonderbauverordnung SBauVO vom 17.11.2009.

  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Hochhäuser
  • Garagen   ( Parkhäuser + Tiefgaragen )
  • Industriebaurichtlinie
  • Pflegebereiche
  • Altenheime 

Wir prüfen, beraten, kontrollieren. Bei Bestandsgebäude überprüfen wir Brandschutzmängel, Brandschutz-verbesserungen, führen Brandschutzberatungen durch und geben Brandschutzinfos.

Wir sind für Sie oder Ihren Bauherrn Fachbauleiter für den Brandschutz, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzkontrolleur.

Wir erarbeiten Brandschutzdetails und geben Produkthinweise die wirtschaftlich sind und den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechen.