Brandschutzkonzept      Bauantrag   Kindergarten,   Kita

Mit dem Bauantrag ist für den Sonderbau - Kindergarten, ein Brandschutzkonzept nach BauO NRW  § 50 einzureichen. Der Bauantrag kann ohne vorliegendes Brandschutzkonzept nach § 70 (2) von der Baubehörde zurück gesendet werden. Wenn Ihre Planung komplett fertig gestellt ist, sollten wir zeitnah ein Brandschutzkonzept für den Architekten oder Bauherrn vorlegen. Verkürzen Sie die Bearbeitungszeit für den Bauantrag ! Wir sind Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, beraten und erarbeiten wirtschaftliche Brandschutzkonzepte. Brandschutzplanungen, Brandschutzkonzepte für Architekten, Brandschutzkonzept für den Bauantrag.

Wir helfen der Kita - Geschäftsleitung   bei der Planung und Umsetzung.

 

 

Brandschutzkonzept bei der Tagespflege,   für Tagesmütter

Brandschutz im Kindergarten

                                                                wir erstellen für Architekten und Bauherrn:                   

                                        Brandschutzkonzept für Kindergärten / Kindertagesstätten

  

In Kindertageseinrichtungen resultieren die Hauptrisiken vor allem aus der Nutzung durch die besondere Personen-gruppe der Kinder, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und deren Verhalten im Brandfall unvorhersehbar, panisch, desorientiert, auch unkontrolliert oder irrational sein kann ( sie verstecken sich vor den Flammen).

            Da diese Eigenschaft der Kinder nicht beeinflussbar oder veränderbar sind, muss die

             Brandschutzkonzeption diesem   besonderen Gefährdungspotential Rechnung tragen.

  

Erfahrungsgemäß ist in Kindergärten mit geringeren als den normalen Brandlasten zu rechnen. Die bestimmungsgemäß normalen Brandentstehungsrisiken können durch Sicherheitsaufklärung des Personals und regelmäßige Schulungen verringert werden, wodurch Sensibilität und Aufmerksamkeit des Aufsichtspersonals vergrößert sowie das kontrollierte und panikfreie Verhalten im Brandfall geschult werden.

  

In Kindertagesstätten muss der barrierefreie zweite Rettungsweg geschaffen werden.

            Durch die bestimmungsgemäß unverzichtbaren Garderoben in den Fluren ( Spielflur ) schließt sich der

             konzeptionelle  Ansatz nach der Bildung von notwendigen Fluren aus.  Aus jedem Gruppenraum ist der

             2. Rettungsweg    unmittelbar durch eine Tür in jedem Geschoss nach außen zu planen.

 

In Kindergärten bietet sich deshalb die Bildung von brandschutztechnisch getrennten Nutzungseinheiten an, was in der Planung des Architekten berücksichtigt werden muss.

 

Träger der Einrichtung, Personal, Kinder und die Feuerwehr müssen für den Brandfall vorbereitet sein. Vor allem, wenn auch Kinder unter 3 Jahren (Krippenkinder ) oder Kinder mit Beeinträchtigung  die Kita besuchen. Diese sind im Fall eines Brandes ganz besonders auf Hilfe angewiesen. Das verhalten im Brandfall muss deshalb rechtzeitig geübt werden.

            Notwendige Hilfsmittel und Tragehilfen sind für die Räumung bereit zu stellen.

            Für Kinder unter 3 Jahren und mit Beeinträchtigung sollen die Gruppenräume im Erdgeschoss liegen.

 

Für die Brandfrüherkennung muss eine Brandmeldeanlage eingebaut werden, eventuell mit Aufschaltung zur Feuerwehr.  Brandursachen mit Streichhölzer oder brennende Kerzen sind bei Kleinkinder keine Seltenheit.  Auch das beliebte, saisonbedingte Dekorationsmaterial sind eine große Brandgefahr.

 

Brandschutzkonzept  für die Kindertagesstätte oder Kita

 Brandschutzkonzept         BauO NRW  § 54 + 68        Sonderbau

Lassen Sie rechtzeitig ein Konzept erstellen. So verhindern Sie Planungsnachbesserungen und sparen Kosten und Zeit !

Werden derzeit Bauanträge eingereicht, so sind diese Anträge  nach der alten, aktuellen  Bauordnung zu behandeln. Die neue BauO NRW vom 15. Dez. 2016   tritt 12 Monate nach deren Verkündung in Kraft.  aktuell :  erst am 1. Januar 2018.

Große Sonderbauten sind nach § 68  (1)  10. Kindergärten und Horten mit mehr als 2 Gruppen oder mit Aufenthalt für Kinder dienenden, außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen mit Menschen mit Behinderungen . 

Kindertagesbetreuung  bis 5 fremde Kinder

In einer Wohnung / in einem Haus dürfen  bis   5 fremde Kinder   gleichzeitig anwesend sein. Die ursprüngliche Wohnnutzung wird nicht beanstandet. Es muss kein Nutzungsänderungsantrag ( Gewerbe ) bei der Baubehörde eingereicht werden.

Werden in einer Einrichtung der Kindertagespflege mehr als 5 fremde Kinder betreut, kann es sich um einen Sonderbau im Sinne von 54 BauO NRW handeln. Bei diesem sogenannten "kleinen Sonderbau"  kann die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zwar ein Brandschutzkonzept fordern. Dies wird aber in der Regel nicht erforderlich sein.

 

Spielgruppen    Kinder  1 - 3 Jahre,    max. 10 Kinder

Sie planen eine Spielgruppe für Kleinkinder von 1-3 Jahren ?   Sie brauchen einen qualifizierten Planer der Ihnen den Bauantrag einreicht ?  .... und zusätzlich den Brandschutz klärt ?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.