Brandschutzkonzept    Senioren- und Pflegeeinrichtungen

 

Die Bewohner eines Pflegeheims in Bonn werden während

eines Brandes von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht.

Bei jedem  Bauantrag,  einer Nutzungsänderung, Um- oder Anbau   ist ein Brandschutzkonzept Pflicht !

Wir optimieren das Brandschutzkonzept im Pflegeheim.

Mit dem Bauantrag ist für den Sonderbau - Altenheim, ein Brandschutzkonzept nach BauO §  70 einzureichen. Wenn wir rechtzeitig in die Planung eingebunden werden, sind spätere Änderung im Genehmigungsverfahren nicht notwendig !  Das spart Zeit !  Der Bauantrag kann ohne vorliegendes Konzept zurück gesendet werden. Wenn Ihre Planung komplett fertig gestellt ist, sollten wir zeitnah ein Brandschutzkonzept für den Architekten oder Bauherrn vorlegen. Verkürzen Sie die Bearbeitungszeit für den Bauantrag ! Wir sind Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, beraten und erarbeiten wirtschaftliche Brandschutzkonzepte.

Brandschutzkonzepte  Altenheime und betreutes Wohnen

 

Wie sicher sind unser Altenpflegeheime ?   

Was ist bei einer baulichen Änderung oder einem Neubau / Anbau zu beachten ?

 

Nach der Bauordnung NRW  § 64  kann nicht dass vereinfachte Baugenehmigungs-Verfahren angewendet werden.   Die Pflegeeinrichtung ist ein Sonderbau nach § 50 BauO NRW.

 

Die rd. 13.000 Alten- und Pflegeheime mit über 70.000 Plätze  sind in Deutschland sicher. Dank des vorbeugenden Brandschutzes. So soll es bleiben !  Aber für den Brandschutz brauchen wir Spezialisten, die dem Planer helfen und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte erarbeiten.

Unser Brandschutzsachverständigenbüro ist den planenden Architekten sowie den Betreiber der Pflegehäuser gerne behilflich.

Brandschutz ist wichtig und effektiv.

Sprechen sie mit uns, laden sie uns zu einem Informationsgespräch ein. Denken Sie auch daran, dass jede bauliche Veränderung im Pflegeheim eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes erforderlich macht.

 

§ 50   Sonderbauten  ( klein oder groß )

Für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere  "Anforderungen"  oder "Erleichterungen" gestattet werden.

Wir planen mit Ihnen gemeinsam und prüfen die Anforderungen.