Nutzungsänderung      Gewerbefläche    Wohnfläche

 

Im Großraum Köln und auch sonst in NRW;  für jede Nutzungsänderung einen Bauantrag stellen !

 

Die Änderung der Nutzungsart, auch ohne bauliche Veränderung, ist genehmigungspflichtig.

Die Errichtung,  Änderung,  Nutzungsänderung  und Beseitigung von Anlagen

bedürfen der Baugenehmigung.    BauO NRW  § 60.

 

Sie besitzen, mieten oder kaufen eine Gewerbefläche und möchten / müssen die Nutzung ändern ?

Dann müssen Sie bei Ihrem Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Der Antrag kommt im Umfang einem Bauantrag gleich, also aufwendig. Sie brauchen einen Architekten / Architektin.

 

Damit Sie bei einer illegalen Nutzung eine Nutzungsuntersagung vorbeugen, müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.

Unser erfahrendes Brandschutz-Ingenieurbüro unterstützt Sie :

  • Flurkarte anfordern, Lageplan zeichnen
  • Baupläne 1 : 100  zeichnen, Berechnungen, Beschreibungen
  • Nutzungsänderungsantrag bei der Baubehörde einreichen
  • Brandschutzkonzept für einen Sonderbau erstellen

Nutzen Sie unser Erfahrung seit 1975  im Bau-  und  Immobilienbereich !

Riskieren Sie keine  Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde!  Das kann für Sie teuer werden.   Sprechen Sie mit uns.