Im Großraum Köln und auch sonst in NRW; für jede Nutzungsänderung einen Bauantrag stellen !
Die Änderung der Nutzungsart, auch ohne bauliche Veränderung, ist genehmigungspflichtig.
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von
Anlagen
bedürfen der Baugenehmigung. BauO NRW § 60.
Sie besitzen, mieten oder kaufen eine Gewerbefläche und möchten / müssen die Nutzung ändern ?
Dann müssen Sie bei Ihrem Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Der Antrag kommt im Umfang einem Bauantrag gleich, also aufwendig. Sie
brauchen einen Architekten / Architektin.
Damit Sie bei einer illegalen Nutzung eine Nutzungsuntersagung vorbeugen, müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Unser erfahrendes Brandschutz-Ingenieurbüro unterstützt Sie :
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Flurkarte anfordern, Lageplan zeichnen
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Baupläne 1 : 100 zeichnen, Berechnungen, Beschreibungen
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Nutzungsänderungsantrag bei der Baubehörde einreichen
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Brandschutzkonzept für einen Sonderbau erstellen
Nutzen Sie unser Erfahrung seit 1975 im Bau- und Immobilienbereich !
Riskieren Sie keine Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde! Das kann für Sie teuer
werden. Sprechen Sie mit uns.