Brandschutznachweis     BauO  NRW

Brandschutz in der neuen Landesbauordnung  in Nordrhein-Westfalen.

Mehr als  90%  der im Jahr 2019 fertig gestellten Wohngebäude in NRW haben ein bis drei Vollgeschosse. Sie sind nach der BauO NRW je nach Anzahl und Grundfläche der Nutzungseinheiten als Gebäude der Klasse 1; 2 oder 3 klassifiziert und fallen unter das einfache Genehmigungsverfahren nach BauO  § 64.

Auch kleinere Gewerbeflächen im einfachen Genehmigungsverfahren.

 

Im einfachen Baugenehmigungsverfahren für Wohngebäude werden Brandschutzvorschriften nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. ( § 64 Absatz 1 Nummer 3 ). Als Bauherr oder Planer müssen Sie aber einen Fachplaner für den Brandschutz einsetzen, der Ihnen den Brandschutznachweis dokumentiert.

 

Problematisch sind oft der Nachweis des ersten und des zweiten Rettungsweges. Besonders bei Dachausbauten und insbesondere beim Ausbau des Spitzboden in Maisonette-Wohnungen.

  • wie kann der Planer den 2. Rettungsweg nachweisen ?
  • wo kann die Feuerwehr anleitern ?
  • erreicht sie das Dachflächenfenster oder den Spitzboden ?
  • bei Altbauten, den hinteren Anbau, den 2. Rettungsweg nachweisen.
  • Denkmalschutz.
  • Stahltreppe oder Leiter ?  was ist statthaft ?  Abstandsflächen ?
  • bei Baulückenschließung, das innenliegende Treppenhaus; welche baulichen Maßnahmen ?

Bevor Sie Ihre Planung an den staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz, oder an das Bauamt einreichen, sollten wir gemeinsam eine genehmigungsfähige Brandschutzplanung erstellen.

Wir helfen dem Bauherrn und dem Planter beim Brandschutznachweis, damit der Bauantrag zügig von der Behörde bearbeitet werden kann.